Krankenzusatzversicherung im Ausland
Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eine
absolute Basisversicherung darstellt und in vielen Bereichen der
medizinischen Versorgung lediglich die notwendigsten Behandlungen
bezahlen kann, sollte der Versicherte sich überlegen, je nach
Bedarf einige private Zusatzversicherungen ab zuschließen.
Besonders sinnvoll ist neben der Zahnzusatzversicherung und der für
stationäre Behandlungen auch die Auslandskrankenversicherung, da
hier von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung aus oft nur
ein geringfügiger Schutz besteht bzw. diese je nach besuchten Land
gar keine Kosten übernimmt. Bevor man allerdings die
Krankenzusatzversicherung für das Ausland abschließt sollte man
sich informieren, ob diese überhaupt sinnvoll ist. Dazu muss man
wissen, dass Deutschland mit vielen Ländern ein so bezeichnetes
Sozialversicherungsabkommen vereinbart hat. Das bedeutet, wenn man
in diesen Ländern krank wird übernimmt die gesetzliche
Krankenversicherung die dort anfallenden Behandlungskosten. Diese
Sache hat allerdings einen Haken. Die Behandlungskosten werden nur
bis zu dem Betrag übernommen, der in Deutschland für die Behandlung
angefallen wäre. Das kann in der Praxis Folgendes bedeuten.
Leistungsmerkmal der Krankenzusatzversicherung im Ausland
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Angenommen Sie befinden sich im Urlaub in
Spanien und müssen aufgrund einer Zahnentzündung dort von einem
Zahnarzt behandelt werden. Die entstehenden Kosten müssen Sie
zunächst einmal selber auf privatärztlicher Basis zahlen. Die
Kosten belaufen sich auf 450 Euro. Zurück in Deutschland reichen
Sie diese Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese zahlt
allerdings nur einen anteiligen Betrag von 320 Euro, das lediglich
dieser als Behandlungssatz in Deutschland in der jeweiligen
Gebührenordnung festgelegt ist. Den Restbetrag von 130 Euro müssten
Sie demnach selber tragen. Noch schlechter ist die Situation, wenn
Sie in ein Land verreisen, mit dem gar kein
Sozialversicherungsabkommen besteht, denn in diesem Fall übernimmt
die Krankenkasse in Deutschland gar keine Kostenerstattung. Aus den
genannten Gründe kann man also sagen, dass eine
Krankenzusatzversicherung für eine Auslandsreise uneingeschränkt
Jedem zu empfehlen ist. Grundsätzlich hat der Kunde bei der
Auslandsreisekrankenversicherung die Möglichkeit sich zwischen der
Versicherung für einen bestimmten Zeitraum und der
Jahresversicherung zu entscheiden. Erstere wird zumeist dann
genutzt, wenn man die Versicherung aufgrund einer Urlaubsreise in
Anspruch nehmen möchte, die Ganzjahrespolice empfiehlt sich
Personen, die zumeist beruflich länger als insgesamt fünf Wochen im
Ausland tätig sind.
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Erstattung der Kosten für einen Rücktransport vom jeweiligen Land nach Deutschland
Wie bereits erwähnt, ist das erste
Leistungsmerkmal der Krankenzusatzversicherung für das Ausland,
dass diese alle notwendigen Behandlungskosten übernimmt, sei es
beim Zahnarzt, oder in ambulanter sowie auch in stationärer
Behandlung. Natürlich werden zudem auch die Kosten für Verbands-
und Arzneimittel übernommen. Ein weiteres Leistungsmerkmal ist die
Erstattung der Kosten für einen Rücktransport vom jeweiligen Land
nach Deutschland, der aus medizinischen Gründen notwendig ist. In
vielen Ländern der Welt ist der medizinische Standard und die
Versorgung noch nicht so weit fortgeschritten wie es in Deutschland
er Fall ist. Daher können dort oftmals einige Behandlungen gar
nicht durchgeführt werden. Aus diesem Grunde kann also ein
Rücktransport nach Deutschland zur Behandlung erforderlich sein.
Für diesen übernimmt die Krankenzusatzversicherung die Kosten,
selbst wenn dieser mit einem Rettungshubschrauber oder einem
Rettungsflugzeug erfolgen muss, was natürlich zum Teil erhebliche
Kosten verursacht. Falls der Rücktransport beispielsweise aus
Brasilien erfolgen muss, können aufgrund der Entfernung leicht
Kosten von über 10.000 Euro entstehen, die der Versicherte alleine
häufig gar nicht hätte tragen können. Auch in einem sehr schlimmen
Fall, nämlich dem Rücktransport eines Verstorbenen nach
Deutschland, werden die anfallenden Kosten von der Versicherung
übernommen. Unverzichtbar ist die Auslandsreisekrankenversicherung
übrigens beim Besuch der USA, da mit diesem Land kein
Sozialversicherungsabkommen besteht, was man auf den ersten Blick
vielleicht gar nicht meinen würde.
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für das Ausland lohnt sich auf jeden Fall
Wenn man sich verdeutlicht, welche hohen Kosten bei einem
Krankheitsfall im Ausland auf einen zukommen können, lohnt sich der
Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für das Ausland auf jeden
Fall, besonders wenn man bedenkt, dass der Beitrag oftmals schon
für eine Jahrespolice bei lediglich ca. 25 Euro liegt. Allerdings
muss man natürlich dennoch bei Abschluss des Vertrages darauf
achten, dass alle gewünschten Leistungsmerkmale auch von der
jeweiligen Versicherung angeboten werden.