Zusatzversicherung stationäre Behandlung
Viele Menschen die in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflichtversichert sind nehmen heutzutage
zusätzlich private Ergänzungsversicherungen in Anspruch, um die
Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich
des Leistungsspektrums zu erweitern. Von den Krankenversicherern
werden für den privaten Bereich zum Beispiel
Krankenzusatzversicherungen für den Zahnersatz, für Sehhilfen und
Hörgeräte oder für das Erhalten von Krankentagegeld angeboten. Eine
weitere Zusatzversicherung ist die hinsichtlich der stationären
Behandlung in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einem
Reha-Zentrum. Diese Zusatzversicherung wird für immer mehr Personen
interessanter, da die Versorgungslage im Krankenhaus heutzutage
oftmals sehr unbefriedigend für den "normalen" Kassenpatienten ist.
In diesem Fall über nimmt die Private Krankenkasse eindeutig mehr. Dieses ist
vor allem auf Überlastung des Personals und zu geringen
Bettenzahlen zurückzuführen. Möchte man sich also nicht mit der
Behandlung als gesetzlich Versicherter zufrieden geben, hat man die
Alternative sich im Rahmen der Zusatzversicherung als Privatpatient
für die stationäre Behandlung zu versichern.
Zwei große Leistungsunterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung
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Die private Zusatzversicherung für den
stationären Versorgungsbereich bietet vor allem zwei große
Leistungsunterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der
Versicherte wird auf Wunsch in einem Ein- oder Zweibettzimmer
untergebracht und nicht wie als gesetzlich versicherter Patient in
einem Drei-, Vier- oder gar Fünfbettzimmer. Stundenlanges "Parken"
auf dem Krankenhausflur wird man als Privatpatient sicherlich dann
auch nicht mehr erleben müssen. Der zweite Unterscheid ist die
Chefarztbehandlung, die einem im Rahmen der privaten
Zusatzversicherung zusteht. Auch wenn man vielleicht objektiv vom
Chefarzt medizinisch nicht besser betreut wird als vom
Assistenzarzt, so gibt es dem Patienten dich auf jeden Fall ein
Gefühl der Sicherheit, dass sich der Chefarzt persönlich um dessen
Wohlergehen kümmert. In vielen Zusatzversicherungen für den
stationären Aufenthalt lässt sich zudem die Zahlung eines
Krankenhaustagegeldes vereinbaren. Der gesetzlich Versicherte muss
für jeden Tag im Krankenhaus inzwischen einen Betrag von 10 Euro
aus der eigenen Tasche bezahlen. Im Rahmen der
Krankenhaustagegeldversicherung kann man einen Betrag festlegen,
den man selber für jeden Tag Aufenthalt von der Versicherung
erhält. Es handelt sich dabei also um eine Art Schadensersatz, weil
es natürlich im Krankenhaus nie so angenehm wie Zuhause ist. Häufig
kommt so etwas nach einem Autounfall vor, dabei haftet die Autoversicherung.
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Praxisfall zur privaten Zusatzversicherung
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Trotz dieses deutlich erweiterten
Leistungsangebotes der privaten Zusatzversicherung werden
sicherlich viele Personen der Meinung sein, dass sie diese Art von
Absicherung nicht benötigen, weil man im Krankenhaus ja ohnehin
"krank" ist. Das die beschriebenen Zusatzleistungen allerdings die
Genesung oftmals deutlich beschleunigen können, soll anhand des
nachfolgenden Praxisfall veranschaulicht werden. Herr Müller und
Herr Meier haben sich beide bei einem Sportunfall das Bein
gebrochen und es ist eine Operation und zudem natürlich ein
zweiwöchiger Krankenhausaufenthalt notwendig. Während Herr Müller
"nur" gesetzlich krankenversichert ist, hat Herr Meier zudem eine
private Zusatzversicherung für den stationären Aufenthalt
abgeschlossen. Schon bei der Aufnahme ins Krankenhaus machen sich
die ersten Unterschiede bemerkbar. Während Herr Müller in einem
Vier-Bettzimmer untergebracht wird und zunächst einmal zwei Stunden
auf dem Flur verbringen muss bevor ein passendes Zimmer gefunden
wurden, kann Herr Meier sofort nach Erledigung der Formalitäten in
ein ruhiges Zweibettzimmer "einziehen". Dort erhält er gegen Abend
Besuch vom Chefarzt, der ihn in einem kurzen Gespräch über den
anstehenden Operationsverlauf informiert. Herr Müller hingegen hat
erst nach mehrmaligem Nachfragen die Möglichkeit überhaupt mit
einem Arzt sprechen zu können. Die Operation am nächsten Morgen
verläuft bei beiden Patienten erfolgreich und ohne Komplikationen.
Während der nächsten zwei Wochen erhält Herr Meier jeden Tag Besuch
vom Chefarzt und im ruhigen Zimmer kann er sich zudem sehr gut
erholen. Herr Müller hingegen fühlt sich in seinem Vier-Bett-Zimmer
gar nicht wohl. Ein ständiges "Rein- und Raus" von Schwestern,
Besuchern und den Zimmergenossen bis in die Nacht. An eine
wirkliches Regenerieren ist dabei nicht zu denken. Aufgrund der
schnellen Genesung kann Herr Meier bereits nach 1,5 Wochen
entlassen werden, während Herr Müller zwar nach zwei Wochen
ebenfalls nach Hause darf, sich aber immer noch total erschöpft
fühlt.
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Die medizinische Versorgung im Krankheitsfall
Bei dem angeführten Beispiel handelt es sich durchaus um keinen
Einzelfall, sondern man kann daran deutlich erkennen, dass es nicht
nur auf die rein medizinische Versorgung im Krankheitsfall ankommt,
sondern auch die sonstige Betreuung und die Umstände der Behandlung
eine große Rolle spielen.